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Sachkundeprüfung
Für alle Hundebesitzer von Hunden > 40 cm Schulterhöhe oder > 20kg Körpergewicht
In NRW ist der Sachkundenachweis für die oben genannten Hunde Pflicht.
Bei uns können Sie die Sachkundeprüfung von Hundehaltern gemäß §11 Absatz 3 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) ablegen. Für die Haltung eines Hundes der ausgewachsen mindestens 40 cm Schulterhöhe oder mindestens 20 kg Körpergewicht erreicht, muss die nötige Sachkunde durch eine Prüfung nachgewiesen werden.
Man sollte das Vorbereitungsbuch Sachkunde für Hundehalter mit D.O.Q.-Test 2.0 gelesen haben. Es wird das Eigenstudium zur Theorieprüfung vorausgesetzt!
Es handelt sich hierbei ausschließlich um die Sachkundeprüfung, ohne Vorbereitungskurs.